FAQ
PRAXISBAUSTEIN – Was ist das?
PRAXISBAUSTEIN ist berufliche Bildung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dieses Verfahren wird in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) eingesetzt. Die Bildungsinhalte sind standardisiert und damit über WfbM hinweg vergleichbar. In Sachsen erhalten Teilnehmer:innen nach erfolgreich abgelegter Leistungsfeststellung ein Zertifikat der zuständigen Stellen nach Berufsbildungsgesetz – BBiG (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie). Die WfbM müssen für PRAXISBAUSTEIN zugelassen sein.
Ist PRAXISBAUSTEIN mit dem Fachkonzept EV und BBB kompatibel?
Das neue Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) vom November 2025 verändert die Anforderungen an Berufsbildungsbereiche. Zwei Aspekte betreffen die Arbeit mit PRAXISBAUSTEIN: das Thema Qualifizierungsbausteine/Zertifikatslehrgänge und Binnendifferenzierung.
Praxisbausteine enthalten die gleichen Elemente und funktionieren ähnlich wie Qualifizierungsbausteine (Qualifizierungsbild, Bestätigung durch zuständige Stellen, Leistungsfeststellungen, Zeugnisse usw.). I.d.R. ist es so, dass jeder einzelne Qualifizierungsbaustein bei der zuständigen Stelle bestätigt werden muss – mit PRAXISBAUSTEIN erhalten sie ein anerkanntes Gesamtpaket an 110 Praxisbausteinen, die gleichbedeutend den Qualifizierungsbausteinen sind. Und es gibt noch einen wesentlichen Unterschied: nach BAVBVO werden die Zeugnisse durch den ausbildenden Betrieb ausgestellt – bei PRAXISBAUSTEIN erhalten die Absolvent:innen ein Zertifikat der zuständigen Behörden.
Was sind Praxisbausteine?
Praxisbausteine sind Lerninhalte für ausgewählte und überschaubare Tätigkeiten an konkreten Arbeitsplätzen in verschiedenen Praxisfeldern (Berufe). Die Lerninhalte basieren auf den Ausbildungsinhalten anerkannter Berufe. Es gibt zurzeit 110 Praxisbausteine in 15 Praxisfeldern. Die Praxisfelder bezeichnen die Arbeitsbereiche (Gewerke bzw. Berufsfelder) in den WfbM.
Die Lerninhalte sind in die Teile A bis D unterteilt.
- Teil A – Allgemeiner Teil: ist für alle 15 Praxisfelder identisch und muss vom Teilnehmenden nur einmal absolviert werden. Vermittelt allgemeines Wissen für das Arbeiten in einer WfbM, zu vermitteln i.d.R. im Eingangsverfahren
- Teil B – Berufsspezifischer Teil des jeweiligen Praxisfeldes: muss vom Teilnehmenden nur einmal pro Praxisfeld absolviert werden. Vermittelt berufliches Grundlagenwissen eines Praxisfeldes, vorrangig in Theorie mit Praxisanteilen
- Teil C – Bausteinspezifischer Teil = ein Praxisbaustein: Vermittelt vor allem berufspraktische Inhalte einer ausgewählten, konkreten Tätigkeit im Praxisfeld (Grundlagen, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung). Es können aus einem Praxisfeld auch mehrere Praxisbausteine absolviert werden. Wenn alle Praxisbausteine eines Praxisfeldes bestanden werden, kann sich eine weiterführende Ausbildung anschließen.
- Teil D – Kompetenzentwicklung: Teil D ist eine strukturierte Lernempfehlung für die Vermittlung und Einschätzung personaler Kompetenzen. Die Teile A bis C sind verpflichtend zu vermitteln. Teil D hat fakultativen Charakter.
Was sind Qualifizierungsbausteine und was ist der Unterschied zu Praxisbausteinen?
- Praxisbausteine sind im Prinzip Qualifizierungsbausteine, da sie die gleichen Merkmale enthalten. Im Gegensatz zur Ausstellung von Zeugnissen nach der BAVBVO werden die Zertifikate bei PRAXISBAUSTEIN von den zuständigen Stellen (Kammern/Ämter) ausgestellt. Außerdem erhalten Sie mit PRAXISBAUSTEIN ein Gesamtpaket von 110 Bausteinen – bei den Qualifizierungsbausteinen muss jeder einzelne Baustein durch jeden Bildungsanbieter separat durch die zuständigen Stellen bestätigt werden.
- Für Qualifizierungsbausteine gibt es eine gesetzliche Vorschrift (nach § 69 Berufsbildungsgesetz i.V.m. BAVBVO). PRAXISBAUSTEIN basiert auf einer gesonderten Vereinbarung mit den zuständigen Stellen nach BBiG in Sachsen.
- Qualifizierungsbausteine können im Rahmen einer Berufsvorbereitungsmaßnahme bei anerkannten Ausbildungsträgern bzw. -betrieben oder auch in WfbM (sofern sich diese die Qualibausteine bestätigt haben lassen) absolviert werden.
- Mit dem Absolvieren der theoretischen und praktischen Lerninhalte mehrerer Praxisbausteine aus einem Praxisfeld besteht die Möglichkeit der Anschlussqualifizierung in regulären Ausbildungsbetrieben (z.B. Fachpraktiker-Ausbildung).
Ist PRAXISBAUSTEIN das richtige Instrument für die berufliche Bildung in unserer WfbM?
Beantworten Sie dafür zunächst selbst diese vier Fragen:
- Wenn Sie in ihre Werkstatt schauen: haben Sie a) Montage und Verpackung oder b) eine Kita im Arbeitsbereich?
- Wie viele Klient:innen sollen ein anerkanntes Zertifikat erhalten: a) möglichst ein hoher Anteil aller BBB-Teilnehmer:innen (40%) oder b) einzelne ausgewählte Klient:innen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln sollen?
- Wollen Sie die berufliche Bildung in ihrer Werkstatt a) nachhaltig entwickeln und nachvollziehbar standardisieren und strukturieren oder b) ein zusätzliches Instrument, das parallel und punktuell zur üblichen beruflichen Bildung läuft?
- Sollen für die Fachkräfte und Teilnehmer:innen im BBB a) 110 Lehrgänge verfügbar sein, die flexibel einsetzbar, WfbM-bezogen und einfach umsetzbar sind oder b) einzelne ausgewählte Zertifikatslehrgänge mit Schwerpunkten in Assistenz-Berufen?
Wenn Sie alle vier Fragen mit „a“ beantwortet haben ist PRAXISBAUSTEIN genau das Richtige für Sie und ihre Werkstatt, denn PRAXISBAUSTEIN:
- bietet zurzeit 110 verschiedene Lehrgänge an, die mit und für die Bedarfe in WfbM entwickelt wurden, z.B. Lehrgänge in Bereich Montage (hier wurden bisher 50 % aller Zertifikate ausgestellt)
- ermöglicht einer signifikanten Anzahl von Teilnehmer:innen im BBB das Erreichen eines anerkannten Zertifikats (in Sachsen durchschnittlich mehr als 40% über alle beteiligten WfbM
- verändert nachhaltig die Strukturen in den BBB hin zu einer beruflichen Bildung mit fachbezogenen Inhalten zu den einzelnen auf die WfbM-Bedarfe angepassten Gewerken
- wird seit mehr als 8 Jahren in Sachsen in über 35 WfbM erprobt und erfolgreich angewendet. Dabei wurden die Vorgaben immer wieder im Dialog mit den Praktikern vor Ort evaluiert und wenn nötig angepasst.
Welche Lernmaterialien stehen zur Verfügung?
Für die berufliche Bildung mit PRAXISBAUSTEIN gibt es ein variables Portfolio an Lernmaterialien.
Gibt es Treffen und Austausch untereinander?
Vertreter:innen von Anwender-WfbM von PRAXISBAUSTEIN haben die Möglichkeit, an regelmäßigen Treffen von Bildungsbegleiter:innen und weiteren Fachkräften teilzunehmen. Diese sog. Anwendertreffen finden 2-3x jährlich zu verschiedenen Schwerpunktthemen statt.
Außerdem gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Mitgestaltung, zum einen in der Arbeitsgruppe Digitalisierung und zum anderen im Arbeitsausschuss.
Wie erfolgt die Leistungsfeststellung?
- Die Leistungsfeststellung wird durch einen „Ausschuss zur Leistungsfeststellung“ in der Werkstatt eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt.
- Das Verfahren der Leistungsfeststellung ist in der „Handreichung zur Durchführung der Leistungsfeststellung PRAXISBAUSTEIN“ beschrieben. Hier sind Festlegungen zur personellen Besetzung des Ausschusses, zum Ablauf der Leistungsfeststellung, den Bedingungen, den möglichen theoretischen und praktischen Aufgaben, der Bewertung und der Protokollierung festgelegt.
- Der Schwerpunkt der Leistungsfeststellung liegt im praktischen Bereich (70% der erreichbaren Punkte).
- Werden 50% der Punkte innerhalb der theoretischen und der praktischen Leistungsfeststellung erreicht, erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat (Kammern und Ämter in Sachsen), im anderen Falle eine Teilnahmebescheinigung (WfbM), sofern die Werkstatt für PRAXISBAUSTEIN zugelassen ist.
- Es sind standardisierte Vorlagen für Protokollierung und Auswertung verfügbar.
Wer erteilt die Zertifikate?
Die zuständigen Stellen nach Berufsbildungsgesetz (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) in Sachsen erkennen PRAXISBAUSTEIN als Verfahren beruflicher Bildung in WfbM an. Mit der Ausreichung von personenbezogenen Zertifikaten bestätigen die zuständigen Stellen nach BBiG den Abschluss der beruflichen Bildung nach erfolgreicher Leistungsfeststellung.
Welche Werkstätten dürfen PRAXISBAUSTEIN vermitteln?
- Alle Werkstätten dürfen standardisierte Lerninhalte von Praxisbausteinen vermitteln.
- Zertifikate an Teilnehmer*innen können nur dann von den zuständigen Stellen nach BBiG ausgereicht werden, wenn die betreffende Werkstatt für PRAXISBAUSTEIN zugelassen ist.
- Derzeit erkennen vorrangig die zuständigen Stellen nach BBiG in Sachsen PRAXISBAUSTEIN an. In Hessen werden Praxisbausteine teilweise anerkannt.
Wie funktioniert das Zulassungsverfahren?
- Die Werkstätten überarbeiten ihr Qualitäts- und Leistungshandbuch nach Fachkonzept EV/BBB, indem das Verfahren PRAXISBAUSTEIN beschrieben wird und reichen dieses bei der zuständigen Stelle der Arbeitsagentur ein.
- Anschließend beantragen die WfbM die Zulassung bei der Fachstelle PRAXISBAUSTEIN. Alle weiteren Schritte erfolgen nach den Vorgaben zur Zulassung in den Nutzungs- und Zulassungsbedingungen.
- Wichtige Voraussetzungen für die Zulassung sind u.a.
- Anerkennung als WfbM und Vorlage der AZAV-Zulassung
- Einsatz von Fachkräften mit berufsfachlicher Qualifikation im Praxisfeld
- eine nachgewiesene Weiterbildung der Fachkräfte im Grundlagenseminar PRAXISBAUSTEIN bei der Diakademie Moritzburg
- kooperative Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich
- ein Arbeitsbereich im zugelassenen Praxisfeld
- Es sind gemäß Zulassungsbestimmungen regelmäßig interne Audits durchzuführen.
Welche Dokumentationsunterlagen stehen zur Verfügung?
- Zum Nachweis der durchgeführten Lerneinheiten müssen die absolvierten Stunden dokumentiert werden. Diese Dokumentation erfolgt über eine Excel-Datei, die automatisch Statistik führt und die Möglichkeit bietet, noch weitere Daten zu erfassen.
- In dieser Datei wird außerdem die personenbezogene Dokumentation der fachlichen und personalen Kompetenz der Teilnehmenden vorgenommen.
- Die Durchführung der Leistungsfeststellung ist in der „Handreichung zur Leistungsfeststellung“ festgeschrieben.
- Diese und weitere Unterlagen sind über das Dokumentenmanagementsystem erhältlich.
- Einen zeitbefristeten Testzugang können WfbM in Sachsen und darüber hinaus kostenlos bei der Fachstelle PRAXISBAUSTEIN unter info@praxisbaustein.de erhalten.
Wie wird die Binnendifferenzierung lt. Fachkonzept berücksichtigt?
Für die berufliche Bildung mit PRAXISBAUSTEIN steht eine Übersicht „Darstellung der Binnendifferenzierung/Qualifikationsstufen im Vergleich Fachkonzept EV/BBB und PRAXISBAUSTEIN“ zur Verfügung, welche über die Fachstelle info@praxisbaustein.de angefordert werden kann.
Kann der Standard auch in kleinen WfbM umgesetzt werden?
Natürlich ist es für kleine Organisationseinheiten mit wenig Personal immer eine Herausforderung, solch einen Standard einzuführen. Mit PRAXISBAUSTEIN bekommen sie ein jahrelang erprobtes System. das auch für kleine WfbM geeignet ist. Durch den Austausch in der PRAXISBAUSTEIN-Community haben Sie außerdem Unterstützung durch Kolleg:innen, die in der gleichen Lage sind und mit denen sie kooperieren können. Mehrere WfbM in Sachsen mit sehr kleinen BBB’s (<6 Teilnehmer:innen) wenden PRAXISBAUSTEIN bereits an. Sie werden von der Fachstelle und dem Netzwerk dabei unterstützt.
Wo finden die Grundlagenseminare statt?
- Grundlagenseminare zu PRAXISBAUSTEIN werden bei der diakademie – Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V. Moritzburg und online angeboten. Auf www.diakademie.de erhalten Sie weitere Informationen.
- Die Teilnahme am Grundlagenseminar ist verpflichtend für verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten, die für PRAXISBAUSTEIN zugelassen sind.
Was sind harmonisierte Bildungsrahmenpläne und was ist der Unterschied zu PRAXISBAUSTEIN?
- Harmonisierte Bildungsrahmenpläne wurden in einer Arbeitsgruppe der BAG:WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V.) entwickelt.
- Die Inhalte der harmonisierten Bildungsrahmenpläne basieren auch auf den Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Ausbildungsberufe, sie sind binnendifferenziert und damit personenzentriert einsetzbar.
- Jede Werkstatt kann berufliche Bildung mit harmonisierten Bildungsrahmenplänen durchführen, es ist keine gesonderte Zulassung notwendig.
Entwicklung von PRAXISBAUSTEIN
- Die Entwicklung und Implementierung von PRAXISBAUSTEIN wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales gefördert. Es gab drei Projekte (01.05.2014 – 30.04.2016, 01.04.2017 – 31.03.2020 und 01.04.2020 – 31.05.2021).
- Seit 01.06.2021 ist die Fachstelle PRAXISBAUSTEIN an der diakademie Moritzburg für die Betreuung des Verfahrens zuständig.
- Die Fachstelle PRAXISBAUSTEIN begleitet zugelassene Werkstätten, entwickelt PRAXISBAUSTEIN weiter und steht für Anfragen und Interessierte unter den angegebenen Kontaktdaten gern bereit.
Interessenten aus anderen Bundesländern
- Das Verfahren PRAXISBAUSTEIN kann in allen WfbM und bei interessierten Maßnahmeträgern in der gesamten Bundesrepublik als standardisiertes Verfahren der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderung, die derzeit für eine Ausbildung nicht geeignet sind, genutzt werden.
- Die Ausgabe von Zertifikaten durch die zuständigen Stellen nach BBiG erfolgt derzeit nur in Sachsen. In Absprache mit den regionalen Stellen ist aber oft eine Anerkennung denkbar.
- Bei Interesse an der Nutzung von PRAXISBAUSTEIN und weiterführenden Schritten i.S. der Anerkennung der Bildungsabschlüsse von PRAXISBAUSTEIN unterstützen und beraten wir Sie gern – gemeinsam mit unseren Partnern in Sachsen.
Wo sind weitere Informationen zu PRAXISBAUSTEIN zu erhalten?
- Unter www.praxisbaustein.de finden Sie weitere Informationen, hier können Sie sich auch für den Newsletter anmelden.
- Die Fachstelle PRAXISBAUSTEIN beantwortet per E-Mail Ihre Fragen und nimmt auf Wunsch Kontakt zu Ihnen auf. Sie erreichen die Fachstelle PRAXISBAUSTEIN unter info@praxisbaustein.de bzw. telefonisch unter 035207 84356.