Zertifikate
PRAXISBAUSTEIN ermöglicht berufliche Bildung, die mit einer Leistungsfeststellung und einem anerkannten Zertifikat abgeschlossen werden kann. Diese Zertifikate werden von den zuständigen Stellen nach BBiG in Sachsen bestätigt. Die Teilnehmer:innen weisen ihre berufliche Qualifikation mit einer Leistungsfeststellung nach. Die dadurch erworbenen Zertifikate basieren auf den Inhalten gesetzlicher Ausbildungsrahmenpläne. Sie machen Kompetenzen für Werkstätten, Betriebe und Teilnehmer:innen nachvollziehbar.
Wie wird ein PRAXISBAUSTEIN-Zertifikat erworben?
Qualifizierung
Die Qualifizierung erfolgt praxisnah – in der Regel in der Zeit von Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (EV/BBB) einer WfbM. Die theoretischen Grundlagen werden dabei schwerpunktmäßig im Berufsbildungsbereich (vergleichbar Berufsschule), die Berufspraxis im Arbeitsbereich in der WfbM (vergleichbar Ausbildungsbetrieb) vermittelt. Für die Praxisanteile ist es auch möglich, diese auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz in einer kooperierenden Firma zu absolvieren.
Leistungsfeststellungen
- Die Leistungsfeststellung unterteilt sich in 30 % Theorie und 70 % Praxis, wer mindestens 50 % der geforderten Leistungen in Theorie und in Praxis erbracht hat, erhält ein anerkanntes Zertifikat.
- Die Durchführung der Leistungsfeststellung ist standardisiert und in der “Handreichung zur Leistungsfeststellung” festgelegt. (Standardinhalte, Protokoll, Punktematrix für transparente Bewertung für Theorie und Praxis, Ausschuss zur Durchführung der Leistungsfeststellung in der WfbM regelt und organisiert das Verfahren…)
- Die Beurteilung erfolgt durch geschulte Fachkräfte der WfbM anhand transparenter Kriterien.
- Bewertet wird: Kann die Person die Tätigkeit selbstständig, fachgerecht und sicher ausführen? Kann sie die Tätigkeit nach praktischer Leistungsfeststellung reflektieren (Fachgespräch)?
Ausstellung der Zertifikate
Nach erfolgreicher Leistungsfeststellung erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ein Zertifikat von der zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetz. Das Zertifikat wird zentral über die Fachstelle PRAXISBAUSTEIN geprüft und ausgestellt, anschließend von der Anwender-Werkstatt unterschrieben und von der zuständigen Stelle bestätigt. Die Übergabe der Zertifikate findet in der Regel im Rahmen einer festlichen Veranstaltung in den Werkstätten statt.
Für Werkstätten außerhalb Sachsens muss die Anerkennung regional mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Wer kann ein PRAXISBAUSTEIN-Zertifikat erwerben?
- Menschen mit Behinderung, die an einer beruflichen Qualifizierung mit PRAXISBAUSTEIN in WfbM teilnehmen.
- PRAXISBAUSTEIN richtet sich insbesondere an Menschen, die im Regelsystem als „nicht ausbildungsfähig“ gelten.
- Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen wie Schul- oder Berufsabschlüsse.
- Die Lehrpläne orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Teilnehmenden. Jeder Mensch soll in seinem eigenen Tempo zertifizierte berufliche Kompetenzen erwerben können.
- Der Erwerb eines PRAXISBAUSTEIN-Zertifikats ist unabhängig davon, ob die berufliche Tätigkeit später in einer Werkstatt oder in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeübt wird.
Bedeutung von anerkannten Zertifikaten
Der Erwerb eines Zertifikats bestätigt dem Absolventen/der Absolventin die berufliche Handlungsfähigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz – der Praxisbaustein.
Mit dem Zertifikat wird die berufliche Kompetenz anerkannt und wertgeschätzt. Weitere Praxisbausteine können erworben werden. Eine fortführende Qualifizierung mit Qualifizierungsbausteinen oder einer Fachpraktikerausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz ist möglich.
Betriebe und Unternehmen, die PRAXISBAUSTEIN-Absolvent:innen beschäftigen, können sich – nach einer ausreichenden Einarbeitungszeit und Assistenz am konkreten Arbeitsplatz – darauf verlassen, dass die durch das Zertifikat anerkannte berufliche Kompetenz im Arbeitsalltag erbracht werden kann. Für alle diesbezüglichen Fragen sind die Werkstätten kompetente Ansprechpartner.
Weitere Informationen auch in den FAQ.
Für Teilnehmende
…gibt es nun die Möglichkeit, ihr Können individuell nachzuweisen. Das stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Leistung wird dadurch wertgeschätzt. Das kann der Beginn einer beruflichen Laufbahn sein.
Für Werkstätten
…verbessert sich nachweislich die Qualität der beruflichen Bildung durch Standardisierung und Vergleichbarkeit. Fachkräfte geben ihr Wissen strukturiert weiter. Es findet berufliche Bildung statt, die
sich an regulären Facharbeiterausbildungen orientiert. Es gibt vielfältige Angebote zum übergreifendem Austausch und Treffen.
Für Betriebe
…wird berufliche Bildung in Werkstätten transparent. Firmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen wollen, erhalten Informationen zu den individuellen Fähigkeiten der Bewerber:innen. Personale Kompentenzen werden geschult.
Wer erkennt PRAXISBAUSTEIN an?
Rahmenvereinbarungen mit den zuständigen Stellen nach BBiG, der LAG WfbM Sachsen und der Diakonie Sachsen stellen die Anerkennung der beruflichen Qualifikation mit Praxisbausteinen vertraglich sicher. Kammern und Ämter in Sachsen geben die anerkannten Zertifikate aus.
Die Anerkennung garantiert Qualität, Relevanz und Verlässlichkeit der Zertifikate.
Für Werkstätten in anderen Bundesländern muss die Anerkennung gesondert mit den dortigen Institutionen abgestimmt werden.
Erfolgsgeschichten
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